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Das neue Heizungsgesetz: Eine Übersicht


Am 1. Januar 2024 trat das neue Heizungsgesetz in Kraft, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, den Übergang zu erneuerbaren Energien bei der Heizung zu fördern und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass viele der neuen Regelungen erst später in Kraft treten und es lange Übergangsfristen gibt. Ein sehr wichtiger Punkt: Für bestehende Heizungen besteht keine sofortige Austauschpflicht.

Das neue Gesetz besagt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubaugebiete und wird für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten frühestens ab 2026 gelten. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen zunächst weiterlaufen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist, während der Eigentümer ihre Möglichkeiten abwägen können, ob sie auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigen oder sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen.

 

Änderungen und Übergangsfristen

Bestehende, funktionierende Heizungen, wie Öl- oder Gasheizungen, können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen sie ausgetauscht werden, wobei großzügige Übergangsfristen gelten. Ab 2045 dürfen jedoch keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Sollte die Heizung nicht mehr zu reparieren sein, muss eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bei Gasetagen-Heizungen bis zu 13 Jahren.

Ab Januar 2024 dürfen Gasheizungen nur noch nach einer verpflichtenden professionellen Beratung eingebaut werden. Die Beratung soll dazu dienen, die künftigen finanziellen Nachteile einer solchen Beheizung darzustellen. Wer ab 2024 eine Gasheizung in bestehende Gebäude einbauen lässt, muss diese ab 2029 zu steigenden Anteilen mit klimaneutralem Gas betreiben.


Für den Austausch einer Heizung stellt der Bund umfangreiche Fördermittel bereit. Sie sind auf maximal 70 Prozent und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt. Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung geben. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro hat, bekommt eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.


Vermieter dürfen die Kosten für den Austausch einer Heizung auf ihre Mieter umlegen, allerdings gibt es dafür Bedingungen und Vorgaben. Wenn Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investieren, dürfen sie künftig maximal zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, vorausgesetzt, sie nehmen eine staatliche Förderung in Anspruch und die Fördersumme wird von den umlegbaren Kosten abgezogen.