Energieausweise richtig lesen und verstehen
Dabei wird der ermittelte Verbrauch aller Wohnungen eines Objekts aus mindestens drei Abrechnungsperioden dokumentiert, also nur ein Energieausweis für das gesamte Gebäude und keine wohnungsbezogenen Werte. Um etwaige Ausreißer beim Verbrauch (überdurchschnittlich hoher oder geringer Konsum) zu eliminieren, gilt bei älteren Gebäuden (Errichtung vor dem 1. November 1977) eine Mindestanzahl von 5 Wohneinheiten.
Die Elemente des Energieausweises sind auf Seite 1: allgemeine Angaben zum Gebäude, Anzahl der Wohnungen, Baujahr, Energieträger, Berechnungsverfahren (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), Anlass zur Ausstellung des Energieausweises. Auf den Seiten 2 und 3 kann man auf einer Farbskala von grün bis rot ablesen, wie energieeffizient das Gebäude ist. Niedrigenergiehäuser findet man zumeist im grünen, ältere und nicht sanierte Gebäude eher im roten Bereich. Der Endenergiebedarf gibt an, welche Energiemenge im Jahr in den Bereichen Heizung, Warmwasseraufbereitung und Lüftung verbraucht wurde. Dabei gelten die im Kasten stehenden Klasseneinteilungen. Analog dieser Klassifizierung kann man laut Heizungsfinder.de von folgenden Kosten ausgehen (Stand 2021), wobei die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Preisaufschläge noch nicht berücksichtigt wurden.
- Erdgas 10,30 Euro / m2
- Heizöl 12,20 Euro / m2
- Holzpellets 8,40 Euro / m2
- Fernwärme 12,70 Euro / m2
- Wärmepumpe 10,50 Euro / m2
- Holzschnitzel 10,50 Euro / m2
Weiterführende Literatur/Links: