Wärmepumpe - Mindestabstand und Geräuschentwicklung
Bei der Installation von Wärmepumpen gelten je nach
Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Bewohner sollten die Außeneinheit des
Heizsystems keinesfalls „einfach so“ in ihrem Garten installieren, sondern die
jeweils geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück und auch die Lärmschutzregeln
beachten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden. Mit drei Metern Abstand zum
Nachbarn sollten Anwohner in den meisten Fällen auf der sicheren Seite sein,
wie unsere Übersicht zeigt:
Bundesland |
Abstand der Außeneinheit zum Nachbargrundstück |
Baden-Württemberg |
Kein Mindestabstand |
Bayern |
Rechtslage ungeklärt, Revision beim Bundesgerichtshof |
Berlin |
Mindestabstand 3,0 Meter |
Brandenburg |
kein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter) |
Bremen |
Kein Mindestabstand |
Hamburg |
Mindestabstand 2,50 Meter (sofern gebäudeähnlich) |
Hessen |
Kein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter) |
Mecklenburg-Vorpommern |
Mindestabstand 3,00 Meter (sofern gebäudeähnlich) |
Niedersachsen |
Rechtslage ungeklärt |
Nordrhein-Westfalen |
Mindestabstand 0,5 Meter |
Rheinland-Pfalz |
Kein Mindestabstand |
Saarland |
Kein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2,0 Meter) |
Sachsen |
Rechtslage ungeklärt |
Sachsen-Anhalt |
Rechtslage ungeklärt |
Schleswig-Holstein |
Mindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich) |
Thüringen |
Mindestabstand 3,0 Meter (sofern gebäudeähnlich) |
Sind Wärmepumpen gebäudeähnlich oder nicht?
Auch wenn Wärmepumpen recht kompakt daherkommen, können sie mancherorts in die Kategorie „gebäudeähnlich“ fallen. In Hamburg muss der Abstand von gebäudeähnlichen Strukturen zum Nachbarn 2,50 Meter betragen, in Berlin oder Schleswig-Holstein hingegen drei Meter. Anderswo gibt es indes noch keine Vorschriften. In solchen Fällen legen Gerichte die Regeln im Einzelfall fest. In Bayern stufte das Oberlandesgericht Wärmepumpen als nicht gebäudeähnlich ein, eine Revision beim Bundesgerichtshof läuft. Eine eindeutige Vorschrift liegt für das Bundesland also noch nicht vor. Das Urteil ist auch für andere Bundesländer ohne Regelung wegweisend, dazu zählen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich indes bereits vom Mindestabstand für Wärmepumpen verabschiedet, in Nordrhein-Westfalen liegt die Abstandsregel seit Beginn des Jahres bei nur noch einem halben Meter. Das macht die Installation für Verbraucher einfacher und flexibler, könnte jedoch für Ärger mit den Nachbarn sorgen, wenn die Lärmschutzvorschriften nicht beachtet werden.
Um Probleme mit dem Nachbarn zu vermeiden, sollten Anwohner bei der Installation der Wärmepumpe alle Richtlinien beachten. Die Installateure sollten prinzipiell mit den gängigen Abstandsregeln und Lärmvorschriften vertraut sein, doch die Verantwortung liegt beim Kunden. Um das zu umgehen, können sich die Bauherren von den Installateuren schriftlich bestätigten lassen, dass die Wärmepumpe alle Vorschriften erfüllt. Gibt es dann Beschwerden vom Nachbarn, sind die Installateure in der Verantwortung und müssen nachbessern. Zusätzlich empfehlen Experten, sich vor dem Einbau einer Anlage eine schriftliche Information aller relevanten Vorschriften von der lokalen Baubehörde geben zu lassen und diese auch an den Installateur zu übermitteln. Empfohlen wird auch, möglichst erfahrene Unternehmen zu beauftragen und nach Referenzen zu fragen.
So viel Lärm dürfen Wärmepumpen erzeugen
Die Außeneinheit einer Wärmepumpe darf nicht lauter sein als die gängigen Lärmschutzvorschriften vorsehen. In reinen Wohngebieten sind 50 Dezibel erlaubt, nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hingegen lediglich 35 Dezibel.
Relevant ist dabei der Geräuschpegel vor dem Fenster des nächstgelegenen schützenswerten Raumes. Das kann etwa das Wohn- oder Schlafzimmer sein, nicht aber die Abstellkammer. Fachleute können die Lautstärke der Wärmepumpe mithilfe spezieller Mikrofone genau messen, die tatsächlichen Werte weichen mitunter aber erheblich von Herstellerangaben ab.
Gebietsart |
Tagsüber |
Nachts |
Reine Wohngebiete |
50 Dezibel |
35 Dezibel |
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete |
55 Dezibel |
40 Dezibel |
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete |
60 Dezibel |
45 Dezibel |
Gewerbegebiete |
60 Dezibel |
50 Dezibel |
Industriegebiete |
70 Dezibel |
70 Dezibel |
Wer eine die Wärmepumpe aufstellt, möchte natürlich auch nicht selbst vom Lärm belästigt werden. Eine Installation vor dem eigenen Schlafzimmerfenster ist kein besonders guter Standort. Manche Hersteller bieten eine sogenannte Nachtabsenkung, die den Schall um bis zu fünf Dezibel vermindern kann. Auch Schallschutzhauben für die Außeneinheiten können eine gute Möglichkeit zur Lärmreduktion sein. Schon vermeintlich kleine bauliche Unterschiede, etwa Standfüße oder Sockel helfen zudem Vibrationen zu minimieren, was wiederum ebenfalls die Geräuschentstehung vermindert.