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Mieterstrom -nachhaltige Energie für Mieter und Vermieter

Mieterstrom ermöglicht Bewohnern von Mehrfamilienhäusern den direkten Bezug von vor Ort erzeugtem Strom. Solche Modelle fördern die Energiewende, senken Kosten und bieten ökologische Vorteile. Mieterstrom bezeichnet Strom, der von Vermietern erzeugt und direkt an die Bewohner eines Gebäudes geliefert wird, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Er stammt zumeist meist aus Photovoltaikanlagen (PV), kann aber auch von Blockheizkraftwerken (BHKW) erzeugt werden.

Der besondere Vorteil: Da der Strom direkt im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe erzeugt wird, entfallen einige Kosten wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer. Diese Ersparnis kann direkt an die Mieter weitergegeben werden, wodurch Mieterstrom oft günstiger ist als herkömmlicher Netzstrom.

 

Flexible Versorgung und Entscheidungsfreiheit für Mieter

Ein Mieterstromvertrag ist nicht zwingend an den Mietvertrag gekoppelt. Bewohner können sich frei für einen anderen Stromanbieter entscheiden. Ausnahmen gelten lediglich in bestimmten Fällen, wie bei vorübergehend vermieteten oder möblierten Wohnungen. Endet der Mietvertrag, läuft der Mieterstromvertrag automatisch aus.

Auch wenn der lokal erzeugte Strom nicht ausreicht, um den Bedarf vollständig zu decken, ist die Versorgung gesichert. Fehlmengen werden über das öffentliche Netz ausgeglichen, was durch sogenannte Mieterstromtarife geregelt wird. Hierbei wird Solarstrom mit Netzstrom kombiniert.

Je nach Bedarf und rechtlichen Rahmenbedingungen können Vermieter verschiedene Mieterstrommodelle umsetzen:

 

·         Direkte Vermarktung - Vermieter liefern den Strom aus der PV-Anlage direkt an die Bewohner. Der restliche Bedarf wird über separate Stromverträge der Mieter gedeckt.

·         Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - dieses Modell ermöglicht es, Strom gemeinschaftlich zu nutzen, ohne ihn zu verkaufen. Jeder Bewohner erhält einen festgelegten Anteil des erzeugten Stroms, Restbedarf wird über individuelle Verträge gedeckt.

·         Lieferkettenmodell - Vermieter beauftragen externe Anbieter, die technische und administrative Abwicklung des Mieterstroms übernehmen. Diese Anbieter sorgen für eine reibungslose Stromversorgung und kümmern sich um Meldepflichten, Vertragsgestaltung und Abrechnung.

·         Genossenschaftsmodell - Bewohner und Vermieter können gemeinsam eine Genossenschaft gründen. Dies fördert die Gemeinschaftsbeteiligung und bietet steuerliche Vorteile.

·         Quartierslösungen - Seit 2021 erlaubt das Gesetz, dass Strom auch in benachbarten Gebäuden genutzt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.

 

Gesetzliche Grundlagen und Förderung

Um die Nutzung von Mieterstrom zu fördern, hat der Gesetzgeber 2017 das Mieterstromgesetz verabschiedet. Dieses ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und bietet finanzielle Anreize für Vermieter.

Der Mieterstromzuschlag wird gezahlt, wenn die Stromerzeugung bestimmten Voraussetzungen entspricht:

 

·         Die PV-Anlage darf maximal 1.000 kWp leisten.

·         Der Strom muss direkt im Gebäude oder Quartier genutzt werden.

·         Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein.

·         Die Höhe des Zuschlags hängt von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Je größer die Anlage und je später sie in Betrieb geht, desto niedriger der Zuschlag.

 

Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber bürokratische Hürden abgebaut. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es Vermietern, Mietern einen Teil des Solarstroms bereitzustellen, ohne zur Vollversorgung verpflichtet zu sein. Allerdings entfällt bei diesem Modell der Mieterstromzuschlag.

Für Vermieter und Mieter ergeben sich eine Reihe von Vorteilen und Optionen:

 

Für Vermieter

·         Zusätzliche Einnahmen: Der Mieterstromzuschlag und die Einspeisevergütung machen die Investition in Photovoltaikanlagen rentabel.

·         Nachhaltigkeit: Mieterstromprojekte verbessern die CO-Bilanz der Immobilie.

·         Attraktivität der Immobilie: Günstige Energiekosten und umweltfreundliche Stromversorgung machen Objekte für Mieter attraktiver.

 

Für Mieter

·         Günstigere Strompreise: Der Strompreis liegt mindestens 10 % unter dem Grundversorgungstarif.

·         Nachhaltige Energie: Lokaler Strom aus erneuerbaren Quellen ist umweltfreundlich.

·         Flexibilität: Mieter können frei entscheiden, ob sie am Mieterstrommodell teilnehmen.

·         Herausforderungen und Lösungen

 

Die Umsetzung von Mieterstromprojekten insbesondere in größeren Gebäuden erfordert technisches und administratives Know-how. Dazu gehören ein passendes Messkonzept zur Erfassung und Ermittlung des tatsächlichen Stromverbrauchs: Bei Solarengpässen müssen Vermieter Zusatzstrom aus dem Netz bereitstellen, was einen zusätzlichen Vertrag mit einem Energieversorger erfordert. Vermieter, die selbst Strom liefern, müssen Meldepflichten erfüllen und gesetzliche Vorgaben einhalten. Viele Anbieter von Photovoltaik-Anlagen und auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben Beispielrechnungen veröffentlicht (siehe Links), die das mögliche Einsparvolumen aufzeigen.

Mieterstrom hat großes Potenzial, um die Energiewende voranzutreiben. Hochrechnungen zeigen, dass bis 2040 etwa 70 % aller Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlagen ausgestattet sein könnten, was 16 Millionen Wohnungen betrifft. Durch technologische Fortschritte wie intelligente Messsysteme (Smart Meter) und digitale Abrechnungsplattformen wird die Umsetzung von Mieterstromprojekten immer einfacher. Auch kleine Balkonkraftwerke, die Bewohner selbst betreiben können, können einen Beitrag dazu leisten.

 

Link für weitere Informationen und Downloads

·                     EnBW - Mieterstrom: So funktioniert das Versorgungsmodell (Link)

·                     Institut der Deutschen Wirtschaft - Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom (Link)

·                     BMWK (Energiewechsel) – Mieterstrom: Wie funktioniert es (Link)

·                     Bundesnetzagentur – Mieterstrom (Link)